{"id":60390,"date":"2020-11-19T20:20:27","date_gmt":"2020-11-19T20:20:27","guid":{"rendered":"https:\/\/dev.idealnetworks.net\/?page_id=60390"},"modified":"2024-02-16T16:20:35","modified_gmt":"2024-02-16T16:20:35","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/dev.idealnetworks.net\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<h1 class=\"wp-block-heading\">AGB<\/h1>\n\n\n\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Lieferungen und Leistungen der TREND Networks GmbH<\/p>\n\n\n\n<p>1. Geltungsbereich<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (\u201eAGB\u201c) der TREND Networks GmbH (\u201ewir\u201c \u201euns\u201c) gelten f\u00fcr alle unsere Lieferungen und\/oder<\/p>\n\n\n\n<p>Leistungen an Kaufleute, juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen (\u201eKunde\u201c). Gegenstand der Lieferungen sind die Produkte der TREND Networks GmbH und\/oder von Drittherstellern, insbesondere Hardware und Software (\u201eWare\u201c). Gegenstand der Leistungen sind Seminare und Schulungen in Zusammenhang mit der Ware (\u201cSeminare\u201c) sowie Reparatur- und Kalibrierleistungen an der Ware (\u201eReparaturleistungen\u201c), die durch oder im Namen der TREND Networks GmbH erbracht werden (Seminare und Reparaturleistungen gemeinsam \u201eLeistung\u201c).<\/p>\n\n\n\n<p>(2) F\u00fcr die Lieferungen und\/oder Leistungen an Kunden gelten ausschlie\u00dflich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende und\/oder erg\u00e4nzende Erkl\u00e4rungen und\/oder Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt haben.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis oder nach Hinweis des<\/p>\n\n\n\n<p>Kunden auf seine abweichenden, entgegenstehenden und\/oder erg\u00e4nzenden<\/p>\n\n\n\n<p>Erkl\u00e4rungen und\/oder Gesch\u00e4ftsbedingungen die Lieferung und\/oder Leistung vorbehaltlos ausgef\u00fchrt haben.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Angebot und Vertragsabschluss<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Eine Bestellung des Kunden (\u201eBestellung\u201c) gilt erst dann als von uns angenommen, wenn wir die Bestellung schriftlich best\u00e4tigt haben (\u201eAuftragsbest\u00e4tigung\u201c). Die Auftragsbest\u00e4tigung allein ist f\u00fcr den Vertragsinhalt und Vertragsumfang ma\u00dfgebend. Bei Reparaturleistungen erfolgt eine Annahme durch Unterzeichnung und R\u00fccksendung des Kostenvoranschlages durch den Kunden nach den im Kostenvoranschlag angegebenen Bedingungen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Ein Vertrag \u00fcber die Lieferung von Ware kommt nur dann ausnahmsweise ohne Auftragsbest\u00e4tigung zu Stande, wenn wir die bestellte Ware innerhalb von 5 (f\u00fcnf) Werktagen nach Zugang der Bestellung liefern.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) S\u00e4mtliche Nebenabreden, Ab\u00e4nderungen und\/oder alle sonstigen Erg\u00e4nzungen zu entstandenen Vertr\u00e4gen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Preise, Zahlungsbedingungen<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Sofern sich aus unseren Auftragsbest\u00e4tigungen nichts anderes ergibt, gelten unsere jeweils aktuellen Listenpreise f\u00fcr Waren und Leistungen. Alle Preise sind zuz\u00fcglich der am Tag der Auftragsbest\u00e4tigung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt wird, soweit eine solche anf\u00e4llt.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Bei Waren sind alle Preise zuz\u00fcglich Verpackungskosten und Versandkosten zu verstehen. Diese werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Soweit nicht anderweitig geregelt, sind unsere Rechnungen f\u00fcr Waren- und Reparaturleistungen zahlbar netto ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung des Rechungsbetrages f\u00fcr Ware und\/oder Leistungen in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 8 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor. Ferner hat der Kunde einen Betrag von EUR 3,00 f\u00fcr jedes Mahnschreiben, welches wir zwecks Erreichung der Zahlung an den Kunden schicken, zu entrichten.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Falls wir Schecks hinnehmen, geschieht diese Hinnahme lediglich erf\u00fcllungshalber. Etwaige Kosten in Zusammenhang mit der Hinnahme des Schecks tr\u00e4gt der Kunde.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, werden Schecks nicht fristgerecht eingel\u00f6st oder treten nach Vertragsabschluss sonstige begr\u00fcndete Zweifel an der Zahlungsf\u00e4higkeit oder Kreditw\u00fcrdigkeit des Kunden auf und hat der Kunde diesen jeweiligen Umstand zu vertreten, so sind wir berechtigt, s\u00e4mtliche unserer gegen den Kunden bestehenden Forderungen sofort f\u00e4llig zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Liefer- und Leistungsfrist, Lieferverzug, sonstige Leistungsbehinderungen<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Vereinbarung etwaiger Liefer- und\/oder Leistungsfristen erfolgt individuell und ist nur dann verbindlich, wenn die jeweilige Liefer- und\/oder Leistungsfrist schriftlich von uns best\u00e4tigt und dabei ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet wird. Werden etwaige Liefer- oder Leistungsfristen von uns nicht schriftlich best\u00e4tigt, so sind diese lediglich als Richtwert zu verstehen und bleiben unverbindlich.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Im Falle der Nichteinhaltung eines von uns schriftlich als verbindlich best\u00e4tigten Liefer- und\/oder Leistungstermins ist der Kunde verpflichtet, uns eine Frist von 4 (vier) Wochen zu setzen. Soweit innerhalb dieser vierw\u00f6chigen Frist keine Lieferung und\/oder Leistung unsererseits erfolgt ist, ist der Kunde berechtigt, von dem jeweiligen Vertrag zur\u00fcckzutreten. Dies gilt nicht, wenn wir die Liefer- und\/oder Leistungsverz\u00f6gerung nicht zu vertreten haben. Im Falle der Liefer- und\/oder Leistungsverz\u00f6gerung ist der Kunde nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 11 berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Sollten wir an der Erf\u00fcllung unserer vertraglichen Verpflichtungen durch den Eintritt eines unvorhersehbaren, von au\u00dfen kommenden, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisenden, auch durch<\/p>\n\n\n\n<p>\u00e4u\u00dferste vern\u00fcnftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbaren Ereignisses wie z.B. Krieg, Streik,<\/p>\n\n\n\n<p>Eingriffe von hoher Hand, innere Unruhe, Naturkatastrophen oder Rohstoffmangel (\u201eH\u00f6here Gewalt\u201c) gehindert werden, so verl\u00e4ngert sich die Liefer- und\/oder Leistungsfrist um die Dauer des Ereignisses der H\u00f6heren<\/p>\n\n\n\n<p>Gewalt, h\u00f6chstens aber um 6 (sechs) Wochen. Wir werden den Kunden unverz\u00fcglich von dem Eintritt und der voraussichtlichen Dauer des Ereignisses der H\u00f6heren Gewalt schriftlich informieren. Nach Ablauf dieser sechsw\u00f6chigen Frist ist der Kunde zum R\u00fccktritt von dem jeweiligen Vertrag berechtigt. Wir sind ebenfalls zum R\u00fccktritt von dem jeweiligen Vertrag berechtigt, sollte die Erf\u00fcllung der betroffenen vertraglichen Verpflichtungen durch die H\u00f6here Gewalt f\u00fcr uns unm\u00f6glich oder unzumutbar werden. Eine Verl\u00e4ngerung der Liefer-und\/oder Leistungsfrist tritt nicht ein, wenn diese f\u00fcr den Kunden unzumutbarist. In diesem Falle hat der Kunde das Recht sofort von dem jeweiligen Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Lieferung<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Soweit im jeweiligen Vertrag nicht abweichend vereinbart, erfolgen die Lieferung von Waren und der Gefahr\u00fcbergang ab Werk (Ex Works) je nach<\/p>\n\n\n\n<p>Vereinbarung Gutenbergstr. 10, 85737 Ismaning, oder TREND Networks House, 728 London Road, High\u00a0Wycombe, Buckinghamshire, HP11 1HE, United\u00a0Kingdom (Vereinigtes K\u00f6nigreich). Abweichend hiervon tragen wir die Versandkosten und Verpackungskosten in Bezug auf die jeweilige Lieferung, wenn der jeweilige Bestellwert mindestens EUR 500 betr\u00e4gt. Zus\u00e4tzlich steht es uns frei, Software auch auf unserer Internetseite dauerhaft oder vor\u00fcbergehend zum Download vorzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Bei von \u00a7 5 Ziffer 1 abweichenden Vereinbarungen erfolgt die Anlieferung der Ware an die uns bei Vertragsabschluss mitgeteilte Anschrift<\/p>\n\n\n\n<p>(\u201eLieferanschrift\u201c). Bei Fehlen einer solchen Anschrift erfolgt die Lieferung an die Gesch\u00e4ftsanschrift des Kunden. Bei einer vom Kunden gew\u00fcnschten nachtr\u00e4glichen \u00c4nderung der Lieferanschrift ist der Kunde verpflichtet, die damit verbundenen Mehrkosten der Anlieferung zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Wir sind zu Teillieferungen und\/oder Teilleistungen berechtigt, wenn diese dem Kunden zumutbar sind. Im Falle berechtigter Teillieferungen und\/oder Teilleistungen sind wir zur Ausstellung von Teilrechnungen berechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Abnahme der Reparaturleistungen<\/p>\n\n\n\n<p>Soweit wir mit dem Kunden einen Vertrag \u00fcber die Erbringung von Reparaturleistungen abschlie\u00dfen, gilt erg\u00e4nzend folgendes:<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Soweit wir nach Erbringung der Reparaturleistungen und Zurverf\u00fcgungstellung der reparierten Ware (\u201eWerk\u201c) an den Kunden die Abnahme verlangen, hat die Abnahme des Werks durch den Kunden innerhalb von einer (1) Woche nach Zurverf\u00fcgungstellung zu erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Vertragsparteien sind sich dar\u00fcber einig, dass unwesentliche M\u00e4ngel im Hinblick auf das Werk die Abnahmepflicht des Kunden nicht ber\u00fchren. M\u00e4ngel sind unwesentlich, wenn es dem Kunden zumutbar ist, die Reparaturleistung als im Wesentlichen vertragsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung anzunehmen. Sind lediglich einzelne Teilleistungen mangelhaft, so findet \u2013 soweit technisch m\u00f6glich \u2013 eine Teilabnahme unserer Reparaturleistungen statt.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) F\u00fcr den Fall, dass eine Abnahme, trotz der Abnahmef\u00e4higkeit des Werks und nach Setzung der zuvor genannten Frist nicht zu Stande kommt aus Gr\u00fcnden, die wir nicht zu vertreten haben, gilt die Abnahme als vollzogen. Gleiches gilt im Falle der unberechtigten Verweigerung der Abnahme.<\/p>\n\n\n\n<p>Ungeachtet des Vorstehenden gilt die Abnahme<\/p>\n\n\n\n<p>7. Beschaffenheit der Ware \/ Leistungserbringung<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Waren und\/oder Leistungen entsprechen ausschlie\u00dflich der jeweiligen Beschreibung, welche der Kunde mit der Auftragsbest\u00e4tigung erh\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Weder die Beschreibung, oder Spezifikation unserer Waren und\/oder<\/p>\n\n\n\n<p>Leistungen, noch die Bezugnahme auf DIN- oder sonstige Normen oder Zulassungen beinhalten eine Zusicherung von Eigenschaften. Es handelt sich ausschlie\u00dflich um eine Beschreibung. Eine Zusicherung von Eigenschaften der Ware im Sinne des \u00a7 443 BGB (Beschaffenheits- und<\/p>\n\n\n\n<p>Haltbarkeitsgarantie) liegt nur vor, wenn wir eine solche Zusicherung schriftlich unter ausdr\u00fccklicher Bezeichnung als \u201eZusicherung\u201c zugesagt haben.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Der Kunde ist f\u00fcr die Tauglichkeit der Ware f\u00fcr die von ihm vorgesehenen<\/p>\n\n\n\n<p>Zwecke allein verantwortlich. Wir \u00fcbernehmen diesbez\u00fcglich keinerlei Verantwortung, es sei denn wir haben die Tauglichkeit schriftlich ausdr\u00fccklich zugesagt.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Wir behalten uns vor, den Termin und\/oder Ort des Seminars aus wichtigem Grund zu \u00e4ndern. Im Falle einer solchen \u00c4nderung wird der Kunde unverz\u00fcglich schriftlich \u00fcber diese \u00c4nderung informiert<\/p>\n\n\n\n<p>(\u201e\u00c4nderungsmitteilung\u201c). Ist die \u00c4nderung f\u00fcr den Kunden unzumutbar, ist er berechtigt, von dem jeweiligen Vertrag zur\u00fcckzutreten. Der R\u00fccktritt ist innerhalb von 10 (zehn) Tagen ab Datum der \u00c4nderungsmitteilung schriftlich zu erkl\u00e4ren. Eine etwaige bereits geleistete Verg\u00fctung oder teilweise Verg\u00fctung wird dem Kunden zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n\n\n\n<p>8. Annahmeverzug, Gefahr\u00fcbergang<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Kunde ist zur Entgegennahme der gelieferten Ware bei Zurverf\u00fcgungstellung durch uns innerhalb der Lieferfrist oder der<\/p>\n\n\n\n<p>Nachlieferfrist (\u00a7\u00a7 4, 5 dieser AGB) verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Ist eine Abnahme f\u00fcr werkvertragliche Reparaturleistungen vereinbart, ist diese ma\u00dfgeblich f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang (vgl. \u00a7 6 dieser AGB).<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Ger\u00e4t der Kunde in Annahmeverzug, unterl\u00e4sst er eine<\/p>\n\n\n\n<p>Mitwirkungshandlung oder verz\u00f6gert sich unsere Lieferung und\/oder Leistung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gr\u00fcnden, so geht die Gefahr auf den Kunden mit der Mitteilung der Versandbereitschaft und\/oder der Bereitschaft zur Leistungserbringung durch uns auf den Kunden \u00fcber. In diesem Fall sind wir berechtigt, die hierdurch f\u00fcr uns entstehenden Mehrkosten (z.B. Lagerkosten) gegen\u00fcber dem Kunden zu erheben. Ferner behalten wir uns die Geltendmachung weiterer Schadensersatzanspr\u00fcche vor.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die Ausfuhrkontrollbestimmungen durch den Kunden und einer daraus folgenden Inanspruchnahme der TREND Networks GmbH und\/oder der Inanspruchnahme unserer Mitarbeiter durch einen<\/p>\n\n\n\n<p>Dritten, ist der Kunde verpflichtet, die TREND Networks GmbH und\/oder unsere Mitarbeiter von jedweden Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen. Dar\u00fcber hinaus haftet der Kunde f\u00fcr den der TREND Networks GmbH und\/oder unseren Mitarbeitern aus der Verletzung der Ausfuhrkontrollbestimmungen entstandenen Schaden<\/p>\n\n\n\n<p>9. M\u00e4ngelr\u00fcge und M\u00e4ngelrechte<\/p>\n\n\n\n<p>(1) F\u00fcr die Rechte des Kunden bei Sach- und\/oder Rechtsm\u00e4ngeln an den Waren und\/oder Reparaturleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts Abweichendes bestimmt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Kunde hat etwaige Falschlieferungen, Quantit\u00e4tsm\u00e4ngel oder sonstige erkennbare M\u00e4ngel an der gelieferten Ware unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens 10 (zehn) Tage, nach Lieferung der Ware gegen\u00fcber der TREND Networks GmbH schriftlich anzuzeigen. Etwaige Falschlieferungen, Quantit\u00e4tsm\u00e4ngel oder sonstige M\u00e4ngel an der gelieferten Ware, die auch bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Pr\u00fcfung der Ware nicht erkennbar waren (\u201everdeckte M\u00e4ngel\u201c), sind durch den Kunden unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens 10 (zehn) Tage, nach Entdeckung des jeweiligen Mangels gegen\u00fcber der TREND Networks GmbH schriftlich anzuzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Ist die gelieferte Ware und\/oder das Werk im Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs mangelhaft, so k\u00f6nnen wir zun\u00e4chst w\u00e4hlen, ob die Nacherf\u00fcllung durch Mangelbeseitigung oder durch Lieferung mangelfreier Ware oder eines mangelfreien Werks geleistet wird. Im Falle der<\/p>\n\n\n\n<p>Nacherf\u00fcllung sind wir verpflichtet, die zu diesem Zwecke erforderlichen Transport-, Wege, \u2013 Arbeits- und Materialkosten zu tragen, wenn tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, k\u00f6nnen wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen. F\u00fcr den Fall, dass die Nacherf\u00fcllung im Rahmen der vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherf\u00fcllung erfolglos verlaufen oder auf sonstige Weise fehlgeschlagen ist, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis f\u00fcr die betroffene Ware und\/oder die Verg\u00fctung der Reparaturleistung zu mindern oder vom jeweiligen Vertrag zur\u00fcckzutreten. Schadenersatz kann der Kunde nur nach Ma\u00dfgabe von \u00a7 11 verlangen. \u00a7\u00a7 444, 639 BGB bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Bei nur unerheblichen Abweichungen der gelieferten Ware und\/oder des<\/p>\n\n\n\n<p>Werks von der vereinbarten Beschaffenheit, und\/oder bei unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit der Ware und\/oder des Werks bestehen keine M\u00e4ngelrechte. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Konstruktions- und Form\u00e4nderungen der Ware, die wir aufgrund der technischen Entwicklungen zwischen dem Zeitpunkt der Auftragsbest\u00e4tigung und der Lieferung vorgenommen haben, sofern die Ware dadurch nicht in ihrer Gesamtleistung beeintr\u00e4chtigt wird. Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass die oben beschriebenen Abweichungen f\u00fcr ihn erheblich sind.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Der Kunde hat keine M\u00e4ngelrechte f\u00fcr M\u00e4ngel, die nach Gefahr\u00fcbergang eingetreten sind und die auf von uns nicht zu vertretenden Umst\u00e4nden beruhen oder bei nat\u00fcrlicher Abnutzung. Insbesondere entfallen die M\u00e4ngelrechte insoweit, als der Kunde die Ware und\/oder das Werk unsachgem\u00e4\u00df bedient, Reparaturen durchf\u00fchrt oder sonstige Ver\u00e4nderungen an der Ware und\/oder dem Werk vornimmt. Dies gilt insbesondere f\u00fcr \u00c4nderungen an gelieferter Software. Es bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass diese Ver\u00e4nderungen f\u00fcr die ger\u00fcgten M\u00e4ngel nicht urs\u00e4chlich waren.<\/p>\n\n\n\n<p>10. L\u00f6sung von dem Seminarvertrag<\/p>\n\n\n\n<p>Soweit wir mit dem Kunden einen Vertrag \u00fcber Seminarleistungen abschlie\u00dfen, gilt im Hinblick auf die L\u00f6sung von dem Seminarvertrag folgendes:<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Kunde ist berechtigt nach Abschluss des Seminarvertrags diesen nach folgenden Ma\u00dfgaben zu k\u00fcndigen (stornieren) oder umzubuchen:<\/p>\n\n\n\n<p>(a) -bei Stornierung bis 35 Kalendertage vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgeb\u00fchr in H\u00f6he von \u20ac 56,00 berechnet,<\/p>\n\n\n\n<p>(b) -bei Stornierung zwischen 34 und 11 Kalendertagen vor Seminarbeginn werden 50% der vollen Rechnungssumme f\u00fcr das vertragsgegenst\u00e4ndliche<\/p>\n\n\n\n<p>Seminar berechnet,<\/p>\n\n\n\n<p>-bei Stornierung 10 oder weniger Kalendertage vor Seminarbeginn werden 100% der vollen Rechnungssumme des vertragsgegenst\u00e4ndlichen Seminars berechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>Es gilt der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierungs- \/oder Umbuchungserkl\u00e4rung bei der TREND Networks GmbH.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Kann der durch die Stornierung oder Umbuchung des Seminarteilnehmers freiwerdende Seminarplatz durch eine andere Person belegt werden, so haben wir lediglich einen Anspruch auf eine Bearbeitungsgeb\u00fchr in H\u00f6he von \u20ac 56,00. Der Kunde ist insbesondere berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Bez\u00fcglich der Regelungen unter \u00a7 10 (1) (b) und (c) hat der Kunde das Recht nachzuweisen, dass uns kein oder ein nur geringerer Schaden entstanden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Der Kunde hat die Stornierung oder Umbuchung uns gegen\u00fcber schriftlich zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p>11. Sonstige Haftung<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Soweit sich aus diesen AGB einschlie\u00dflich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und\/oder gesetzlichen Pflichten nach den jeweils einschl\u00e4gigen gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Auf Schadensersatz haften wir \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Dar\u00fcber hinaus haften wir im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit (i) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, und (ii) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei die H\u00f6he des Schadensersatzes in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt ist. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erf\u00fcllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte. Anspr\u00fcche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie aus sonstigen gesetzlich zwingenden<\/p>\n\n\n\n<p>Vorschriften bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die hier enthaltenen Haftungsausschl\u00fcsse und Haftungsbegrenzungen gelten auch f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Angestellten und \/oder Erf\u00fcllungsgehilfen verursacht worden sind.<\/p>\n\n\n\n<p>12. Eigentumsvorbehalt<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die gelieferte Ware (\u201eVorbehaltsware\u201c) bleibt unser Eigentum bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung s\u00e4mtlicher uns aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Kunden zustehenden Forderungen (einschlie\u00dflich der Saldoforderungen aus dem Kontokorrent), bei Zahlung durch Scheck bis zur Einl\u00f6sung. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung f\u00fcr unsere Saldoforderung aus dem Kontokorrent.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Soweit wir unser Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verbindung mit einer anderen Sache verlieren, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, sind wir und der Kunde uns bereits jetzt einig, dass der Kunde anteilsm\u00e4\u00dfig Miteigentum an dieser Sache an uns \u00fcbertr\u00e4gt. Wir nehmen diese \u00dcbertragung an.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Gesch\u00e4ftsganges weiter zu ver\u00e4u\u00dfern. Die Erm\u00e4chtigung zur<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterver\u00e4u\u00dferung ist f\u00fcr den Fall ausgeschlossen, dass im Innenverh\u00e4ltnis zwischen dem Kunden und dessen Vertragspartner ein Abtretungsverbot bez\u00fcglich der Forderungen des Kunden gegen seinen Vertragspartner besteht (\u00a7 399 BGB). Die Erm\u00e4chtigung zur Weiterver\u00e4u\u00dferung erlischt ferner im Falle einer Zahlungseinstellung durch den Kunden.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Der Kunde tritt bereits jetzt alle ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte mit allen Nebenrechten zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Neben uns ist der Kunde unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt. Wir verpflichten uns, die<\/p>\n\n\n\n<p>Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen<\/p>\n\n\n\n<p>Zahlungsverpflichtungen uns gegen\u00fcber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ger\u00e4t, kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder kein sonstiger Mangel der Leistungsf\u00e4higkeit des Kunden vorliegt.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Eintritt eines der in \u00a7 12 Ziffer 5 dieser AGB genannten Ereignisse beim Kunden, erlischt die Einziehungserm\u00e4chtigung des Kunden auch ohne ausdr\u00fccklichen Widerruf. In diesem Fall hat uns der Kunde auf unser Verlangen unverz\u00fcglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware ver\u00e4u\u00dfert hat und welche Forderungen ihm aus der Ver\u00e4u\u00dferung zustehen, sowie die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen auszuh\u00e4ndigen und seinen Schuldnern die an uns erfolgte Abtretung mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Zu anderen Verf\u00fcgungen, wie z.B. Verpf\u00e4ndungen an Dritte oder Sicherungs\u00fcbereignungen, \u00fcber die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Pf\u00e4ndungen der Vorbehaltsware und sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen und uns unverz\u00fcglich das Pf\u00e4ndungsprotokoll oder den Pf\u00e4ndungsbeschluss vorzulegen. Die Kosten f\u00fcr notwendige Sicherungsma\u00dfnahmen durch uns hat der Kunde zu erstatten, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des f\u00e4lligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des R\u00fccktritts herauszuverlangen. Bei Software ist der Kunde in diesem Fall verpflichtet, uns s\u00e4mtliche Kopien der<\/p>\n\n\n\n<p>Software und Kopien hiervon zur\u00fcckzusenden und\/oder \u2013 bzw. auf unseren Wunsch \u2013 vollst\u00e4ndig und unwiederbringlich zu l\u00f6schen.<\/p>\n\n\n\n<p>(8) Soweit der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10% \u00fcbersteigt, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten an der Vorbehaltsware in entsprechendem Umfang nach unserer Wahl freigeben bzw. zur\u00fcck \u00fcbertragen.<\/p>\n\n\n\n<p>(9) Ist auf die Vorbehaltsware in sachenrechtlicher Hinsicht wegen Auslandsbezug ausl\u00e4ndisches Recht anzuwenden und l\u00e4sst dieses Recht den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet uns jedoch, sich andere Rechte vorzubehalten, so sind wir berechtigt, alle Rechte dieser Art im zul\u00e4ssigen Rahmen auszu\u00fcben. Der Kunde ist verpflichtet, bei Ma\u00dfnahmen der TREND Networks GmbH mitzuwirken, die wir zum Schutze unseres Eigentums auf der Grundlage eines anderen Rechts an der Vorbehaltsware treffen wollen.<\/p>\n\n\n\n<p>(10) Soweit die Lieferungen aus Software bestehen, erlangt der Kunde kein Eigentum, sondern lediglich die in \u00a7 13 dieser AGB niedergelegten Rechte.<\/p>\n\n\n\n<p>13. \u00dcberlassung einer Software-Nutzungslizenz<\/p>\n\n\n\n<p>Soweit wir mit dem Kunden einen Vertrag \u00fcber die Einr\u00e4umung einer Software-Nutzungslizenz abschlie\u00dfen, gelten zudem folgende Bestimmungen. Werden von uns vorgegebene, besondere SoftwareLizenzbedingungen unver\u00e4ndert vereinbart, so gehen diese im Falle von Widerspr\u00fcchen den folgenden Regeln vor:<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Wir r\u00e4umen dem Kunden das zeitlich unbegrenzte und nicht ausschlie\u00dfliche Recht ein, die in der Auftragsbest\u00e4tigung aufgef\u00fchrte Software in \u2013 mit Ausnahme von Fehlerbeseitigungen oder unverzichtbaren<\/p>\n\n\n\n<p>Anpassungen \u2013 unver\u00e4nderter Form und die hierzu \u00fcbergebene Dokumentation zu nutzen. Die Software darf nur auf der von uns konkret bezeichneten Hardware benutzt werden. Sollte die in der Auftragsbest\u00e4tigung aufgef\u00fchrte Hardware nicht betriebsbereit sein, ist es dem Kunden gestattet, die Software auf einer anderen Hardware f\u00fcr die Dauer der Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft oder auf einem Ersatzger\u00e4t zu nutzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine weitergehende Verwertung, insbesondere eine Mehrfachnutzung oder eine Nutzung in Verbindung mit einer von dem Kunden hinsichtlich der Anzahl der angeschlossenen Ger\u00e4te oder der Speicherkapazit\u00e4ten vorgenommenen Ver\u00e4nderung oder Erweiterung des Computersystems bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Zur Datensicherung ist der Kunde berechtigt, von jeder Software bis zu zwei Sicherungskopien herzustellen. Er wird s\u00e4mtliche Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unver\u00e4ndert ebenfalls vervielf\u00e4ltigen und an entsprechender Stelle belassen und die hergestellten Kopien sorgf\u00e4ltig verwahren und vor dem Zugriff Dritter sch\u00fctzen. Er wird die Software und die hergestellten Kopien Dritten weder vor\u00fcbergehend \u00fcberlassen noch hier\u00fcber Unterlizenzen erteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Dem Kunden ist es untersagt, auf der Software die Quellencodes zu entwickeln, z.B. r\u00fcckw\u00e4rts zu kompilieren oder zu disassemblieren; dies gilt nicht in den F\u00e4llen des \u00a7 69e UrhG.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Der Kunde kann das gem\u00e4\u00df \u00a7 13 (1) \u00fcbertragene Nutzungsrecht auf einen Dritten unter der Voraussetzung \u00fcbertragen, dass der Kunde uns den Dritten vor der \u00dcbertragung schriftlich namentlich benennt und dieser Dritte die in \u00a7 13 (gesamt) und in etwaigen weiteren von uns vorgegebene, besondere Software-Lizenzbedingungen niedergelegten Bedingungen uns gegen\u00fcber ausdr\u00fccklich schriftlich anerkennt.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Auswahl der Software, Installation und richtige Benutzung der Software sind nicht Gegenstand der \u00dcberlassung. Die Verantwortung f\u00fcr die mit der Software beabsichtigten Ergebnisse tr\u00e4gt der Kunde.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Wir \u00fcbernehmen keinerlei Gew\u00e4hrleistung oder Haftung f\u00fcr die Software, die von dem Kunden ge\u00e4ndert oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df, insbesondere unter Versto\u00df gegen die in den Benutzerhandb\u00fcchern oder sonstigen Begleitmaterialien beschriebenen Sorgfaltspflichten, benutzt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Dem Kunden ist bewusst, dass Software nie ganz fehlerfrei ist.<\/p>\n\n\n\n<p>14. Urheberrechte und Wettbewerbsverbot<\/p>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend des Seminars ausgegebene Unterlagen sind urheberrechtlich gesch\u00fctzt. Die Ausgabe von Unterlagen erfolgt zur ausschlie\u00dflichen Verwendung durch den Seminarteilnehmer. Eine Vervielf\u00e4ltigung, Weitergabe oder eine<\/p>\n\n\n\n<p>sonstige Verwertung ist nicht gestattet.<\/p>\n\n\n\n<p>15. Anspruchsgef\u00e4hrdung<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Wird nach Abschluss des Vertrages mit dem Kunden erkennbar, dass eine wesentliche Verschlechterung seiner Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse eingetreten ist oder, dass die Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens \u00fcber das Verm\u00f6gen des Kunden mangels Masse abgelehnt wurde oder, dass der Kunde die eidesstattliche Versicherung \u00fcber seine Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse abgegeben hat oder, dass die Leistungsf\u00e4higkeit des Kunden auf sonstige Weise beeintr\u00e4chtigt ist und hierdurch unsere Anspr\u00fcche gef\u00e4hrdet werden, so hat der Kunde uns hier\u00fcber unverz\u00fcglich schriftlich zu informieren. Wir sind in einem solchen Fall berechtigt, die Leistung zu verweigern und von dem Kunden die Erbringung der Gegenleistung oder Sicherheitsleistung durch Bankb\u00fcrgschaft zu verlangen. Kommt der Kunde unserem Verlangen binnen der angemessen Frist nicht nach, sind wir berechtigt, von dem betroffenen Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>16. Abtretung, Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltung<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Kunde ist zur Abtretung von Anspr\u00fcchen und\/oder Rechten aus dem mit uns bestehenden Vertrag nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Wir d\u00fcrfen die Zustimmung aus wichtigem Grund verweigern. \u00a7 354a HGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Kunde kann gegen unsere Zahlungsanspr\u00fcche nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Eine Aufrechnung hat schriftlich zu erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann der Kunde ebenfalls nur im Falle unbestrittener oder rechtskr\u00e4ftig festgestellter Forderungen geltend machen.<\/p>\n\n\n\n<p>17. Verj\u00e4hrung<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Alle M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Kunden im Hinblick auf Ware verj\u00e4hren innerhalb von 12 (zw\u00f6lf) Monaten gerechnet vom Zeitpunkt der Lieferung der Ware. Alle M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Kunden im Hinblick auf Werke verj\u00e4hren innerhalb von 12 (zw\u00f6lf) Monaten gerechnet vom Zeitpunkt der Abnahme. Bei Annahmeverzug des Kunden im Sinne des \u00a7 8 dieser AGB beginnt der Lauf der Verj\u00e4hrungsfrist mit dem ersten Versuch der Lieferung der Ware durch uns beim Kunden bzw. der fingierten Abnahme im Sinne des \u00a7 6 Ziffer 3, 4 dieser AGB.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Sonstige Anspr\u00fcche des Kunden in Zusammenhang mit der<\/p>\n\n\n\n<p>Seminarleistungen verj\u00e4hren innerhalb von 12 Monaten beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begr\u00fcndenden Umst\u00e4nden und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrl\u00e4ssigkeit erlangen musste.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Abweichend davon gilt die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013 soweit wir aus der etwaigen \u00dcbernahme einer Garantie haften,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013 soweit uns Arglist vorwerfbar ist,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013 f\u00fcr Schadenersatzanspr\u00fcche wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers und der Gesundheit,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013 f\u00fcr Schadenersatzanspr\u00fcche wegen der Verletzung vertragswesentlicher<\/p>\n\n\n\n<p>Pflichten oder grob fahrl\u00e4ssiger oder vors\u00e4tzlicher Verletzung sonstiger Pflichten,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013 f\u00fcr Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstiger zwingender gesetzlicher Vorschriften.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Die Regelungen gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 478 Abs. 4, 479 BGB bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>18. Allgemeine Regelungen, R\u00fcckgabe dermTransportverpackung, Gerichtsstand, anwendbares Recht<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Wir sind nicht verpflichtet, die gelieferten Waren in der Transportverpackung zu \u00fcbergeben. Sollte eine \u00dcbergabe in der Transportverpackung \u2013 gleich aus welchem Grunde \u2013 dennoch stattgefunden haben, ist der Kunde berechtigt, die Transportverpackungen zu den \u00fcblichen Betriebszeiten bei uns am Standort in Ismaning (Gutenbergstra\u00dfe 10, 85737 Ismaning) zur\u00fcckzugeben, wenn die Transportverpackungen sauber, nicht defekt und nicht mit anderen Gegenst\u00e4nden vermischt sind. Der R\u00fccktransport der Transportverpackungen vom Kunden zu uns erfolgt auf Kosten des Kunden.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich rechtliches Sonderverm\u00f6gen, so wird f\u00fcr alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB und\/oder Vertr\u00e4gen mit dem Kunden Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand der Sitz der TREND Networks GmbH vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an dem f\u00fcr ihn gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 12, 13 ZPO zust\u00e4ndigen Gericht zu verklagen. F\u00fcr etwaige Widerklagen des Kunden verbleibt es bei der in Satz 1 bezeichneten Zust\u00e4ndigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) F\u00fcr diese AGB und s\u00e4mtliche Rechtsbeziehungen mit unseren Kunden gilt ausschlie\u00dflich das deutsche Recht unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (\u201eUN-Kaufrecht\u201c). Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem\u00e4\u00df \u00a7 12 dieser AGB unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzul\u00e4ssig oder unwirksam ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam, undurchf\u00fchrbar oder nichtig sein oder werden, ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit der AGB im \u00dcbrigen nicht. Die TREND Networks GmbH und der Kunde werden versuchen, die unwirksame, undurchf\u00fchrbare oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck dieser Regelung m\u00f6glichst nahekommenden anderen wirksamen und durchf\u00fchrbaren Regelung zu ersetzen. TREND Networks GmbH und der Kunde sind gehalten, diese Regelung m\u00f6glichst rasch nach Bekanntwerden der Unwirksamkeit, Undurchf\u00fchrbarkeit oder Nichtigkeit schriftlich in Erg\u00e4nzung zu diesen AGB niederzulegen. Diese Regelung gilt sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr die Ausf\u00fcllung von Regelungsl\u00fccken dieser AGB.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Lieferungen und Leistungen der TREND Networks GmbH 1. 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